Unser Bekenntnis

Was du von mir gehört hast, das vertraue
treuen Menschen an, die fähig sind,
auch andere zu lehren

2.Tim.2,2

Unser Glaubensbekenntnis

1689

2. Jh.

1978

1909

1689

2. Jh.

1978

1909

Das Baptistische Glaubensbekenntnis von 1689

Als Evangelisch-Reformierte Baptisten bekennen wir uns zum Baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689 als dem besten Ausdruck der biblischen Lehre.

Das Apostolische Glaubensbekenntnis

In Verbundenheit zu der Alten Kirche bekennen wir uns zum Apostolischen Glaubensbekenntnis.

Ich glaube an Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige katholische Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.

Amen.

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Die Chicago Erklärung von 1978

Mit unserem Bekenntnis zur Chicago Erklärung zur Irrtumslosigkeit der Bibel von 1978 betonen wir noch einmal die zentrale Bedeutung der Heiligen Schrift in allen Glaubensfragen.

Hier ein Ausschnitt aus dem Vorwort:

Die Autorität der Schrift ist für die christliche Kirche in unserer wie in jeder Zeit eine Schlüsselfrage. Wer sich zum Glauben an Jesus Christus als Herrn und Retter bekennt, ist aufgerufen, die Wirklichkeit seiner Jüngerschaft durch demütigen und treuen Gehorsam gegenüber Gottes geschriebenem Wort zu erweisen. In Glauben oder Leben von der Schrift abzuirren, ist Untreue unserem Herrn gegenüber. Die Anerkennung der völligen Wahrheit und Zuverlässigkeit der Heiligen Schrift ist für ein völliges Erfassen und angemessenes Bekenntnis ihrer Autorität unerlässlich.

Die folgende Erklärung bekennt erneut diese Irrtumslosigkeit der Schrift, indem sie unser Verständnis davon und unsere Warnung vor ihrer Verwerfung deutlich macht. Wir sind davon überzeugt, dass ihre Verwerfung bedeutet, dass man das Zeugnis Jesu Christi und des Heiligen Geistes übergeht und die Unterwerfung unter die Forderungen von Gottes eigenem Wort verweigert, die doch Kennzeichen wahren christlichen Glaubens sind. Wir sehen es als unsere zeitgemäße Pflicht an, dieses Bekenntnis angesichts des gegenwärtigen Abfalls von der Wahrheit der Irrtumslosigkeit unter unseren Mitchristen und der Missverständnisse dieser Lehre in der Welt als Ganzes abzugeben.

Die Berliner Erklärung von 1909

In Abgrenzung gegenüber der so genannten Pfingstbewegung schließen wir uns den Ausführungen der Berliner Erklärung von 1909 an. Diese Erklärung ist ihrem Wesen nach kein Bekenntnistext im eigentlichen Sinn, doch als historisches Dokument spricht es Missstände an, die auch heute noch von großer Bedeutung sind.

Hier ein Ausschnitt aus der Erklärung:

Die so genannte Pfingstbewegung ist nicht von oben, sondern von unten; sie hat viele Erscheinungen mit dem Spiritismus gemein. Es wirken in ihr Dämonen, welche, vom Satan mit List geleitet, Lüge und Wahrheit vermengen, um die Kinder Gottes zu verführen. In vielen Fällen haben sich die so genannten „Geistbegabten“ nachträglich als besessen erwiesen.

Wir glauben, dass es nur ein Pfingsten gegeben hat, Apg 2. Wir glauben an den Heiligen Geist, welcher in der Gemeinde Jesu bleiben wird in Ewigkeit, vgl. Joh 14,16. Wir sind darüber klar, dass die Gemeinde Gottes immer wieder erneute Gnadenheimsuchungen des Heiligen Geistes erhalten hat und bedarf. Jedem einzelnen Gläubigen gilt die Mahnung des Apostels: „Werdet voll Geistes!“, Epheser 5,18. Der Weg dazu ist und bleibt völlige Gemeinschaft mit dem gekreuzigten, auferstandenen und erhöhten Herrn. In Ihm wohnt die Fülle der Gottheit leibhaftig, aus der wir nehmen Gnade um Gnade. Wir erwarten nicht ein neues Pfingsten; wir warten auf den wiederkommenden Herrn.

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