Unser Bekenntnis

Was du von mir gehört hast, das vertraue
treuen Menschen an, die fähig sind,
auch andere zu lehren

2.Tim.2,2

Das Baptistische Glaubensbekenntnis von 1689

Als Evangelisch-Reformierte Baptisten bekennen wir uns zum Baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689 als dem besten Ausdruck der biblischen Lehre.

Das Baptistische Glaubensbekenntnis von 1689

Als Evangelisch-Reformierte Baptisten bekennen wir uns zum Baptistischen Glaubensbekenntnis von 1689 als dem besten Ausdruck der biblischen Lehre.

1. Die Heilige Schrift

1. Die Heilige Schrift ist die einzig ausreichende, sichere und unfehlbare Richtlinie für alle zum Heil notwendige Erkenntnis, für den rettenden Glauben und den Glaubensgehorsam, obschon das Licht der Natur und die Werke der Schöpfung und Vorsehung in so hohem Grade die Güte, Weisheit und Macht Gottes offenbaren, dass sie die Menschen ohne Entschuldigung lassen; doch sind sie nicht ausreichend, um jene Erkenntnis Gottes und seines Willens zu geben, die zum Heil notwendig ist. Deshalb gefiel es dem Herrn, sich zu verschiedenen Zeiten und auf unterschiedliche Art und Weise zu offenbaren, dies als seinen Willen für seine Gemeinde bekannt zu machen und ihn anschließend vollständig schriftlich abfassen zu lassen, damit die Wahrheit besser bewahrt und verbreitet wird und die Gemeinde gegen die fleischliche Verdorbenheit und die Bosheiten Satans und der Welt besser gegründet und gestärkt ist. Daher ist die Heilige Schrift völlig unentbehrlich, nachdem es jene früheren Arten, auf die Gott seinen Willen seinem Volk zu erkennen gegeben hatte, nun nicht mehr gibt.
 
2. Unter dem Namen der Heiligen Schrift oder des geschriebenen Wortes Gottes sind nun alle Bücher des Alten und Neuen Testaments wie folgt zusammengefasst:
Altes Testament:
1. Mose (Genesis), 2. Mose (Exodus), 3. Mose (Levitikus), 4. Mose (Numeri), 5. Mose (Deuteronomium), Josua, Richter, Ruth, 1. Samuel, 2. Samuel, 1. Könige, 2. Könige, 1. Chronik, 2. Chronik, Esra, Nehemia, Ester, Hiob, Psalmen, Sprüche, Prediger, Hohelied, Jesaja, Jeremia, Klagelieder, Hesekiel, Daniel, Hosea, Joel, Amos, Obadja, Jona, Micha, Nahum, Habakuk, Zefanja, Haggai, Sacharja, Maleachi
Neues Testament:
Matthäus, Markus, Lukas, Johannes, Apostelgeschichte, Römer, 1. Korinther, 2. Korinther, Galater, Epheser, Philipper, Kolosser, 1. Thessalonicher, 2. Thessalonicher, 1. Timotheus, 2. Timotheus, Titus, Philemon, Hebräer, Jakobus, 1. Petrus, 2. Petrus, 1. Johannes, 2. Johannes, 3. Johannes, Judas, Offenbarung
Diese wurden alle durch die Inspiration Gottes gegeben, um die Richtlinie für Glauben und Leben zu sein.
 
3. Die Bücher, die gewöhnlich Apokryphen genannt wer­den, gehören nicht zum Kanon der Heiligen Schrift (der ver­bindlichen Liste von autoritativen Schriften), da sie nicht von Gott inspiriert sind. Deshalb haben sie keine Autorität für die Gemeinde Gottes. Sie sollen auch nicht auf andere Weise an­erkannt oder gebraucht werden als andere menschliche Schrif­ten.
 
4. Die Autorität der Heiligen Schrift, deretwegen man ihr glauben und gehorchen soll, beruht nicht auf dem Zeugnis irgend­eines Menschen oder einer Gemeinde, sondern vollstän­dig auf Gott (der die Wahrheit selbst ist) als ihrem Autor. Sie muss also deshalb angenommen werden, weil sie das Wort Gottes ist.
 
5. Wir können zwar durch das Zeugnis der Gemeinde Got­tes zu einer hohen und ehrerbietigen Wertschätzung der Heili­gen Schrift bewegt und angeleitet werden. Auch das himmlische Wesen ihres Inhalts, die Wirksamkeit ihrer Lehre, der würdige Stil, die Übereinstimmung aller ihrer Teile, der Zweck des Ganzen (der darin besteht, Gott alle Ehre zu geben), die vollständige Offenbarung des einzigen Heilswegs für den Menschen, viele andere unvergleichliche Vorzüge und ihre gänzliche Vollkommenheit sind Gründe, durch die sie selbst sehr deutlich beweist, dass sie das Wort Gottes ist. Trotzdem wird unsere volle Überzeugung und Gewissheit bezüglich der unfehlbaren Wahrheit und göttlichen Autorität derselben durch das innere Wirken des Heiligen Geistes hervorgebracht, der durch das Wort und mit dem Wort in unseren Herzen davon Zeugnis gibt.
 
6. Der ganze Ratschluss Gottes bezüglich all der Dinge, die zu seiner eigenen Ehre und für die Erlösung, den Glauben und das Leben des Menschen notwendig sind, ist entweder aus­drücklich in der Schrift dargelegt oder eindeutig darin enthalten. Zu ihr darf zu keiner Zeit irgend­etwas hinzugefügt werden, weder durch neue Offen­barung des Geistes noch durch menschliche Überlieferungen. Trotzdem erkennen wir an, dass die innere Erleuchtung durch den Geist Gottes nötig ist, um das rettende Verständnis für das zu erlangen, was im Wort geoffenbart ist. Ebenso erkennen wir an, dass es einige Umstände betreffs des Gottesdienstes und der Leitung der Gemeinde gibt, die allen menschlichen Hand­lungen und Gesellschaften gemeinsam sind, die durch das Licht der Natur und die christliche Vernunft geordnet werden müs­sen, gemäß den allgemeinen Richtlinien des Wortes, die dabei immer beachtet werden müssen.
 
7. In der Schrift sind weder alle Dinge in sich selbst gleicher­maßen verständlich noch in gleichem Maß für alle klar; aber die Dinge, die notwendigerweise zum Heil erkannt, geglaubt und beachtet werden müssen, sind an der einen oder anderen Stelle in der Schrift so klar dargelegt und geoffenbart, dass nicht nur die Gelehrten, sondern auch die Ungelehrten beim rechten Gebrauch der gewöhnlichen Mittel ein aus­reichendes Verständnis erlangen können.
 
8. Das Alte Testament wurde in Hebräisch (von alters her die Muttersprache des Volkes Gottes) und das Neue Testa­ment in Griechisch (zur Zeit der Niederschrift die am meisten verbreitete Sprache unter den Völkern) unmittelbar von Gott inspiriert und durch seine einzigartige Sorgfalt und Vorsehung zu allen Zeiten rein erhalten, weshalb sie authentisch sind, so dass sich die Gemeinde in allen religiösen Auseinandersetzun­gen letztlich auf sie berufen muss. Da die ursprünglichen Sprachen nicht dem ganzen Volk Gottes bekannt sind, das ein Recht auf die Schrift und ein Interesse an ihr hat und dem be­fohlen ist, sie in Gottesfurcht zu lesen und zu erforschen, muss sie in die gewöhnliche Sprache jedes Volkes, zu dem sie gelangt, übersetzt werden, damit das Wort Gottes in allen reichlich wohne, damit sie Gott in angemessener Weise vereh­ren und sie durch Geduld und den Trost der Schrift Hoffnung haben.
 
9. Die unfehlbare Richtlinie für die Auslegung der Schrift ist die Schrift selbst: Wenn es also eine Frage über den wahren und vollen Sinn einer Schriftstelle gibt (der nicht vielfältig, sondern eindeutig ist), muss er deshalb anhand anderer Stellen, die ihn deutlicher ausdrücken, untersucht werden.
 
10. Der höchste Richter, durch den alle Religionsstreitigkei­ten entschieden werden müssen und durch den alle Beschlüsse von Konzilien, Meinungen alter Schriftsteller, menschliche Lehren und persönliche Meinungen geprüft werden müssen und in dessen Urteil wir Ruhe finden sollen, kann kein anderer sein als die durch den Heiligen Geist eingegebene Heilige Schrift. Auf die so eingegebene Schrift ist unser Glaube letztlich ge­gründet.

2. Gott und die Heilige Dreieinigkeit

1. Der Herr, unser Gott, ist der einzige, lebendige und wahre Gott. Er erhält sich in und durch sich selbst und ist unendlich in seinem Dasein und seiner Vollkommenheit: Sein Wesen kann nur von ihm selbst begriffen werden. Er ist reinster Geist, unsichtbar, ohne Leib, einzelne Teile oder un­beherrschte Gemütsregungen, er allein ist unsterblich und wohnt in dem Licht, dem sich kein Mensch nähern kann. Er ist unwandelbar, unermesslich, ewig, unbegreiflich, allmächtig, in jeder Hinsicht unbegrenzt, absolut heilig, vollkommen weise, vollkommen frei und von nichts und niemand abhängig. Er bewirkt alles nach dem Rat seines eigenen unwandelbaren und höchst gerechten Willens zu seiner eigenen Ehre. Er ist voller Liebe, gnädig, barmherzig, geduldig, reich an Güte und Wahrheit. Er vergibt Unrecht, Übertretung und Sünde. Er be­lohnt diejenigen, die ihn eindringlich suchen, und gleichzeitig ist er absolut gerecht und furchtbar in seinen Urteilen, denn er hasst jegliche Sünde und wird den Schuldigen niemals frei­sprechen.
 
2. Da Gott alles Leben, alle Herrlichkeit, alle Güte und allen Segen in sich selbst und aus sich selbst besitzt, ist er al­leine in und für sich selbst allgenugsam. Er benötigt weder irgend­eines der Geschöpfe, die er geschaffen hat, noch ist seine Ehre in irgendeiner Weise von ihnen abhängig, sondern er offenbart allein seine eigene Herrlichkeit in ihnen, an ihnen, durch sie und für sie. Er allein ist die Quelle allen Seins: Von ihm, durch ihn und zu ihm hin sind alle Dinge. Er hat un­eingeschränkte Herrschaft über alle Geschöpfe, so dass er durch sie, für sie und an ihnen tun kann, was immer ihm gefällt. Vor seinen Augen sind alle Dinge offen und sichtbar. Sein Wissen ist unendlich, unfehlbar und unabhängig von seinen Geschöp­fen. Daher ist für ihn nichts ungewiss oder unsicher: Er ist vollkommen heilig in seinen Ratschlüssen, in allen seinen Werken und in allen seinen Geboten. Ihm steht von Engeln und Menschen jegliche Verehrung zu, jeglicher Dienst oder Gehorsam, den sie als Geschöpfe dem Schöpfer schuldig sind, und was immer ihm sonst noch von ihnen zu fordern gefällt.
 
3. Dieses göttliche und unendliche Wesen besteht aus drei Seinsweisen, dem Vater, dem Wort (oder Sohn) und dem Heiligen Geist. Sie sind wesenseins, haben dieselbe Macht und sind in gleicher Weise ewig. Jeder von ihnen besitzt die volle göttliche Natur, dennoch ist diese Natur nicht geteilt: Der Vater ist von niemandem, er ist weder gezeugt noch geboren. Der Sohn ist von Ewigkeit her vom Vater gezeugt. Der Heilige Geist geht vom Vater und vom Sohn aus. Alle sind unendlich und ohne Anfang. Daher ist es nur ein Gott, der in seiner Natur und sei­nem Dasein nicht geteilt werden kann. Jedoch unterscheiden sie sich durch etliche charakteristische Eigenschaften und person­hafte Beziehungen untereinander. Diese Lehre der Dreieinigkeit ist die Grundlage unserer ganzen Gemeinschaft mit Gott und unserer sorgenfreien Abhängigkeit von ihm.

3. Der Ratschluss Gottes

1. Gott hat in sich selbst von aller Ewigkeit her durch den vollkommen weisen und heiligen Ratschluss seines eigenen Willens frei und unveränderbar alles, was immer geschieht, festgelegt; allerdings so, dass Gott dadurch weder der Urheber der Sünde noch in irgendeiner Weise an ihr mitbeteiligt ist. Auch wird dem Willen der Geschöpfe keine Gewalt angetan, noch ist die Freiheit oder die Möglichkeit zu zweiten Ursachen aufgehoben, sondern gerade darin festgelegt. Seine Weisheit zeigt sich dadurch, dass er alles bewirkt, und seine Kraft und Treue darin, dass er seinen Ratschluss ausführt.
 
2. Obwohl Gott weiß, was immer in jeder nur vorstellbaren Situation geschehen mag oder geschehen kann, hat er dennoch nichts deshalb verordnet, weil er es als Zukunft oder als das, was unter den gegebenen Umständen geschehen würde, vorher­sah.
 
3. Durch den Ratschluss Gottes sind zur Offenbarung seiner Herrlichkeit einige Menschen und Engel durch Jesus Christus zu ewigem Leben auserwählt oder vorherbestimmt zum Preise seiner wunderbaren Gnade. Andere sind einem Leben in Sünde überlassen, zu ihrer gerechten Verurteilung, zum Preise seiner wunderbaren Gerechtigkeit.
 
4. Jeder dieser Engel und Menschen, die so auserwählt und vorherbestimmt sind, ist einzeln und unabänderlich ausersehen. Ihre Zahl ist so sicher und genau bestimmt, dass sie weder ver­größert noch verkleinert werden kann.
 
5. Diejenigen der Menschheit, die zum Leben erwählt sind, hat Gott, ehe die Welt geschaffen wurde, gemäß seinem ewigen und unveränderlichen Vorsatz sowie seinem geheimen Rat­schluss und dem Wohlgefallen seines Willens entsprechend in Christus zur ewigen Herrlichkeit auserwählt. Er tat dies aus seiner völlig freien Gnade und Liebe, ohne dass ihn irgend­etwas im Geschöpf dazu gezwungen oder veranlasst hätte.
 
6. Ebenso wie Gott die Erwählten zur Herrlichkeit bestimmt hat, hat er durch den ewigen und völlig freien Entschluss seines Willens auch alle dafür notwendigen Mittel vorherbestimmt. Deshalb sind die Erwählten, obwohl sie in Adam gefallen sind, durch Christus erlöst, wirksam zum Glauben an Christus be­rufen, durch seinen Geist, der zur gegebenen Zeit wirkt, ge­rechtfertigt, als Kinder angenommen, geheiligt und durch seine Kraft mittels des Glaubens zum Heil bewahrt. So ist auch niemand anders von Christus erlöst, wirksam berufen, gerechtfertigt, als Kind angenommen, geheiligt und gerettet als allein die Erwählten.
 
7. Die Lehre dieses großen Geheimnisses der Erwählung muss mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt behandelt werden, damit diejenigen, die den in Gottes Wort geoffenbarten Willen Gottes beachten und ihm gehorchen, im Blick auf die Gewiss­heit ihrer wirksamen Berufung ihrer ewigen Erwählung gewiss sein können. So soll diese Lehre zum Lob, zur Verehrung und zur Bewunderung Gottes führen sowie zu Demut, Fleiß und reichlichem Trost für alle, die aufrichtig dem Evangelium gehorchen.

4. Die Schöpfung

 ​1. Am Anfang gefiel es Gott, dem Vater, Sohn und Heiligen Geist, um die Herrlichkeit seiner ewigen Macht, Weisheit und Güte offenbarzumachen, die Welt und alle Dinge in ihr, so­wohl das Sichtbare als auch das Unsichtbare, innerhalb von sechs Tagen zu erschaffen oder zu machen, und alles war sehr gut.
 
2. Nachdem Gott alle anderen Geschöpfe gemacht hatte, schuf er den Menschen als Mann und Frau mit vernünftigen und unsterblichen Seelen, befähigt zum Leben für Gott, wozu sie geschaffen worden waren. Sie waren nach Gottes Ebenbild, in Erkenntnis, Gerechtigkeit und wahrer Heiligkeit erschaffen. Ihnen war das Gesetz Gottes in ihre Herzen geschrieben, und sie waren fähig, es zu erfüllen, jedoch mit der Möglichkeit, es zu übertreten, wobei sie der Freiheit ihres eigenen Willens, der sich ändern konnte, überlassen waren.
 
3. Neben dem Gesetz, das in ihre Herzen geschrieben wor­den war, erhielten sie das Gebot, nicht vom Baum der Erkennt­nis des Guten und Bösen zu essen. Solange sie dies hielten, erfreuten sie sich ihrer Gemeinschaft mit Gott und herrschten über die Geschöpfe.

5. Die Göttliche Vorsehung

 ​​1. Gott, der gute Schöpfer aller Dinge, erhält, leitet, lenkt und beherrscht in seiner unendlichen Macht und Weisheit alle Geschöpfe und Dinge — vom größten bis hin zum kleins­ten — durch seine vollkommen weise und heilige Vorsehung zu dem Ziel, zu dem sie geschaffen wurden — seiner unfehlba­ren vorherigen Kenntnis und des freien und unwandelbaren Rates seines eigenen Willens entsprechend —: dem Lob der Herrlichkeit seiner Weisheit, Macht, Gerechtigkeit, grenzenlo­sen Güte und Barmherzigkeit.
 
2. Auch wenn der vorherigen Kenntnis und dem Ratschluss Gottes, der ersten Ursache, gemäß alle Dinge unwandelbar und unfehlbar geschehen, so dass es gar nichts gibt, was irgend­jemandem durch Zufall oder ohne seine Vorsehung zustößt, hat er doch in derselben Vorsehung angeordnet, dass sich all dies nach der Art der zweiten Ursache zuträgt, entweder zwangsläufig, frei oder zufällig.
 
3. Gott macht in seiner üblichen Vorsehung von Mitteln Gebrauch, jedoch ist er frei, wie es ihm gefällt, ohne sie, über sie hinweg und gegen sie zu wirken.
 
4. Die allmächtige Gewalt, unerforschliche Weisheit und grenzenlose Güte Gottes offenbaren sich in seiner Vorsehung bis dahin, dass sein festgelegter Ratschluss sich sogar auf den ersten Fall und alle anderen sündigen Taten von Engeln und Menschen erstreckt. Dies geschieht nicht lediglich durch Zu­lassung, obgleich er sie mit größter Weisheit und Gewalt ein­schränkt, und andererseits in vielfältiger Fügung zu seinem heiligen Zweck hin leitet und lenkt, sondern so, dass die Sündhaftigkeit ihrer Taten nur von den Geschöpfen ausgeht und nicht von Gott, der vollkommen heilig und gerecht ist und weder Sünde hervorbringen noch gutheißen kann.
 
5. Der vollkommen weise, gerechte und gnädige Gott über­lässt seine eigenen Kinder oftmals für eine bestimmte Zeit viel­fältigen Versuchungen und der Verdorbenheit ihres eigenen Herzens, um sie für ihre früheren Sünden zu züchtigen oder ihnen die geheime Kraft der Verdorbenheit und Unaufrichtig­keit ihres Herzens klar zu machen, damit sie gedemütigt wer­den. Er tut dies auch, um sie in eine engere und beständigere Abhängigkeit von seiner Hilfe zu bringen. Er tut dies ferner, damit sie sich bei künftigen Anlässen zur Sünde vorsehen, und er tut dies aus weiteren gerechten und heiligen Gründen. Daher geschieht alles, was immer einem seiner Erwählten wider­fährt, nach seiner Anordnung zu seiner Ehre und zu ihrem Besten.
 
6. Von denjenigen bösen und gottlosen Menschen, die Gott als der gerechte Richter wegen früherer Sünden blind macht und verhärtet, hält er nicht nur seine Gnade zurück — wodurch sie in ihrem Verständnis hätten erleuchtet werden können und die sich auf ihre Herzen hätte auswirken kön­nen — sondern nimmt auch manchmal die Gaben, die sie hatten, wieder zurück und überlässt sie solchen Angelegen­heiten, durch die ihre Verdorbenheit Gelegenheit zum Sündigen findet. Dabei überlässt er sie ihren eigenen Lüsten, den Ver­suchungen der Welt und der Macht Satans, wobei es ge­schieht, dass sie sich sogar unter dem Einfluss derselben Mittel selbst verhärten, die Gott benutzt, um andere zu erweichen.
 
7. So wie sich die Vorsehung Gottes im allgemeinen Sinne auf alle Geschöpfe erstreckt, so kümmert sie sich in ganz be­sonderer Weise um seine Gemeinde und bewegt alle Dinge zu ihrem Besten.

6. Der Fall des Menschen, Sünde und ihre Bestrafung

1. Obwohl Gott den Menschen rechtschaffen und vollkom­men geschaffen und ihm ein gerechtes Gesetz gegeben hatte — das ihm Leben versprach, wenn er es halten würde, und den Tod androhte, sollte er es brechen —, blieb er dennoch nicht lange in dieser ehrenvollen Stellung. Satan benutzte den Scharfsinn der Schlange, um Eva zu verführen und an­schließend durch sie Adam zu verführen, der ohne jeglichen Zwang absichtlich das Gesetz ihrer Schöpfung und das ihnen gegebene Gebot übertrat, indem er die verbotene Frucht aß. Es gefiel Gott, dass er dies gemäß seinem heiligen und weisen Ratschluss zuließ, da er beabsichtigte, es zu seiner eigenen Ehre zu gebrauchen.
 
2. Durch diese Sünde fielen unsere ersten Eltern von ihrer ursprünglichen Gerechtigkeit und Gemeinschaft mit Gott ab und wir in ihnen, wodurch der Tod zu allen Menschen kam: Daher sind alle Menschen tot in Sünde, und alle Fähigkeiten und Teile von Leib und Seele sind vollkommen verdorben.
 
3. Da sie der Anfang der Menschheit sind und durch Gottes Anordnung für und an Stelle der ganzen Menschheit stehen, wurde all ihren Nachkommen, die von ihnen durch gewöhn­liche Fortpflanzung abstammen, die Schuld der Sünde zu­geschrieben und die verdorbene Natur auf sie übertragen. Sie werden nun in Sünde geboren und sind von Natur aus Kinder des Zorns, Sklaven der Sünde, dem Tod und allen anderen geistlichen, zeitlichen und ewigen Nöten unterworfen, es sei denn, der Herr Jesus befreit sie.
 
4. Aus dieser ursprünglichen Verdorbenheit, durch die wir völlig untauglich, unfähig zu und feindlich gegenüber allem Guten sind und vielmehr zu allem Bösen neigen, rühren alle gegenwärtigen Übertretungen her.
 
5. Die Verdorbenheit der Natur bleibt während dieses Lebens in denen, die wiedergeboren sind; und obgleich sie durch Christus vergeben und getötet ist, ist dennoch sie selbst und ihr wesentlicher Beweggrund echte und wirkliche Sünde.

7. Der Bund Gottes

1. Der Abstand zwischen Gott und dem Geschöpf ist so ge­waltig, dass vernunftbegabte Geschöpfe, auch wenn sie ihm als ihrem Schöpfer Gehorsam schuldig sind, dennoch den Lohn des Lebens niemals anders als durch Gottes freiwillige Herab­lassung erlangen können. Es gefiel ihm, diese durch das Mittel des Bundes zum Ausdruck zu bringen.
 
2. Nachdem sich der Mensch durch seinen Fall selbst unter den Fluch des Gesetzes gebracht hatte, gefiel es dem Herrn ferner, einen Bund der Gnade einzurichten, in dem er Sündern Leben und Erlösung durch Jesus Christus frei anbietet. Er for­dert von ihnen, dass sie an ihn glauben, um erlöst zu werden, und verspricht all denen, die zum ewigen Leben bestimmt sind, seinen Heiligen Geist, um sie zum Glauben willig und fähig zu machen.
 
3. Dieser Bund ist im Evangelium geoffenbart, zuerst an Adam in der Verheißung der Erlösung durch den Nachkommen der Frau und anschließend in weiteren Schritten, bis die völ­lige Enthüllung darüber im Neuen Testament abgeschlossen war. Dieser Bund beruht auf dem ewigen Bundesschluss, der zwischen dem Vater und dem Sohn über die Errettung der Er­wählten bestand. Nur durch die Gnade dieses Bundes erhielt die ganze Nachkommenschaft des gefallenen Adam, die jemals errettet worden ist, Leben und selige Unsterblichkeit, da der Mensch jetzt in keinster Weise unter den Voraussetzungen, die Adam in seinem Stand der Unschuld besaß, von Gott an­genommen werden kann.

8. Christus der Mittler

1. Es gefiel Gott in seinem ewigen Vorsatz, den Herrn Je­sus, seinen eingeborenen Sohn — gemäß des ewigen Bundes, der zwischen beiden geschlossen wurde — zu erwählen und zu bestimmen, dass er Mittler zwischen Gott und Menschen, Pro­phet, Priester und König, Haupt und Erlöser seiner Ge­meinde, Erbe aller Dinge und Richter der Welt sei. Ihm hat er von Ewigkeit her ein Volk gegeben, das seine Nachkommen­schaft sein sollte und von ihm zu seiner Zeit erlöst, berufen, gerechtfertigt, geheiligt und verherrlicht werden sollte.
 
2. Der Sohn Gottes, die zweite Person in der Dreieinigkeit, ist wahrer und ewiger Gott, der Abglanz der Herrlichkeit des Vaters, von einem Wesen und gleich mit dem, der die Welt erschaffen hat und der alle Dinge, die er gemacht hat, erhält und regiert. Als die Fülle der Zeit gekommen war, nahm er die menschliche Natur mit all ihren wesensmäßigen Eigenschaften und allgemeinen Schwachheiten an, jedoch ohne Sünde. Er wurde durch den Heiligen Geist im Leib der Jungfrau Maria empfangen. Dies geschah, indem der Heilige Geist auf sie her­niederkam und die Kraft des Höchsten sie überschattete. Auf diese Weise wurde er von einer Frau aus dem Stamme Juda aus der Nachkommenschaft Abrahams und Davids geboren, wie es die Schrift angekündigt hatte. So sind die beiden vollständi­gen, vollkommenen und unterschiedlichen Naturen untrennbar in einer Person vereinigt, ohne Verwandlung, Zusammen­setzung oder Vermischung. Diese Person ist wahrer Gott und wahrer Mensch, doch nur ein Christus, der einzige Mittler zwi­schen Gott und Menschen.
 
3. Der Herr Jesus Christus — auf diese Weise in seiner menschlichen mit seiner göttlichen Natur in der Person des Sohnes vereinigt — wurde über die Maßen geheiligt und mit dem Heiligen Geist gesalbt. In ihm sind alle Schätze der Weisheit und Erkenntnis. Es gefiel dem Vater, dass in ihm alle Fülle wohnen sollte, mit dem Ziel, dass er — heilig, un­schuldig, unbefleckt und voller Gnade und Wahrheit — völlig ausgerüstet sei, um das Amt des Mittlers und Bürgen auszuführen. Er hatte dieses Amt nicht selbst ergriffen, son­dern wurde von seinem Vater dazu berufen. Dieser hat ihm auch alle Macht und alles Gericht in die Hand gegeben und ihn beauftragt, diese auszuführen.
 
4. Dieses Amt hat der Herr Jesus völlig freiwillig angenom­men. Um es auszuführen, wurde er unter das Gesetz getan. Er erfüllte es vollständig. Er erlitt die Strafe, die wir verdient haben, die wir erdulden und erleiden hätten sollen, indem er für uns zur Sünde und zum Fluch gemacht wurde. Er er­duldete die bittersten Qualen an seiner Seele und die schmerz­haftesten Leiden an seinem Leib. Er wurde gekreuzigt und starb. Er blieb im Zustand des Todes, aber verweste nicht. Am dritten Tag ist er mit demselben Leib, in dem er gelitten hatte, von den Toten auferstanden, mit diesem fuhr er auch in den Himmel auf, sitzt dort zur Rechten seines Vaters und legt Fürsprache ein. Von dort wird er wiederkommen, um Menschen und Engel am Ende der Welt zu richten.
 
5. Durch seinen vollkommenen Gehorsam und das Opfer seiner selbst, das er durch den ewigen Geist ein für alle Mal Gott darbrachte, hat der Herr Jesus der Gerechtigkeit Gottes völlige Genüge geleistet. Damit hat er die Versöhnung be­wirkt und ein ewiges Erbe im Himmelreich für alle diejenigen erworben, welche ihm der Vater gegeben hat.
 
6. Obwohl der Preis für die Erlösung von Christus vor sei­ner Menschwerdung nicht wirklich bezahlt worden war, so hatten die Erwählten doch teil an dessen Geltung, Wirksamkeit und Nutzen zu allen aufeinanderfolgenden Zeiten seit Beginn der Welt, in und durch jene Verheißungen, Vorbilder und Op­fer, in denen er geoffenbart wurde und die darauf hindeuteten, dass er der Nachkomme der Frau sei, der den Kopf der Schlange zertreten sollte, und das Lamm, das von Grund­legung der Welt an geschlachtet worden ist, derselbe gestern und heute und in Ewigkeit.
 
7. Christus handelt im Werk der Mittlerschaft nach beiden Naturen, durch jede Natur so, wie es ihr selbst entspricht; doch wegen der Einheit der Person wird in der Schrift manchmal das, was zur einen Natur gehört, der Person zugeschrieben, die als die andere Natur bezeichnet wird.
 
8. Auf all diejenigen, für welche Christus die ewige Er­lösung erworben hat, wendet er sie sicher und wirksam an und lässt sie daran teilhaben. Dabei tritt er für sie als Fürsprecher ein, vereint sie durch seinen Geist mit sich selbst, offenbart ihnen in und durch sein Wort das Geheimnis der Erlösung, bringt sie dazu, zu glauben und gehorsam zu sein, regiert ihre Herzen durch sein Wort und seinen Geist und überwindet durch seine allmächtige Kraft und Weisheit alle ihre Feinde. Dies tut er auf eine Art und Weise, die völlig seiner wunder­baren und unerforschlichen Fügung entspricht, und sämtlich aus freier und vollkommener Gnade, ohne dass irgendeine Voraus­setzung, um die Gnade herbeizuführen, in den Erlösten vorhergesehen wurde.
 
9. Dieses Amt des Mittlers zwischen Gott und Menschen hat allein Christus inne, denn er ist der Prophet, Priester und König der Gemeinde Gottes. Es darf weder ganz noch teilweise von ihm auf irgend jemand anderen übertragen werden.
 
10. Diese Anzahl und Anordnung von Ämtern ist notwendig. Denn hinsichtlich unserer Unwissenheit brauchen wir sein pro­phetisches Amt. Hinsichtlich unserer Entfremdung von Gott und der Unvollkommenheit selbst unserer besten Dienste brau­chen wir sein priesterliches Amt, um uns zu versöhnen und uns Gott annehmbar darzustellen. Hinsichtlich unserer Abneigung und vollkommenen Unfähigkeit, zu Gott umzukehren, und zu unserem Schutz und unserer Sicherheit vor unseren geistlichen Feinden brauchen wir sein königliches Amt, damit er uns über­führt, unterwirft, zu sich zieht, aufrecht erhält, rettet und für sein himmlisches Königreich bewahrt.

9. Der Freie Wille

1. Gott hat den Willen des Menschen mit der natürlichen Freiheit und Fähigkeit dazu versehen, nach seiner eigenen Wahl zu handeln, die nicht aufgezwungen noch durch irgend­einen Zwang der Natur dazu bestimmt ist, Gutes oder Böses zu tun.
 
2. In seinem Stand der Unschuld besaß der Mensch die Frei­heit und Fähigkeit dazu, das zu wollen und zu tun, was vor Gott gut und wohlgefällig ist, er war aber nicht darauf festgelegt, so dass er davon abfallen konnte.
 
3. Durch seinen Fall in einen Stand der Sünde, hat der Mensch jegliche Willensfähigkeit zu etwas geistlich Gutem, das mit der Erlösung verbunden ist, verloren, so dass ein na­türlicher Mensch — der gegenüber diesem Guten völlig ab­geneigt und tot in Sünde ist — unfähig dazu ist, sich durch seine eigene Kraft selbst zu bekehren oder sich selbst darauf vorzubereiten.
 
4. Wenn Gott einen Sünder bekehrt und ihn in den Stand der Gnade versetzt, befreit er ihn von der natürlichen Knechtschaft unter die Sünde und macht ihn allein durch seine Gnade dazu fähig, frei das zu wollen und zu tun, was geistlich gut ist; je­doch so, dass er wegen seiner bleibenden Verdorbenheit weder vollkommen noch ausschließlich das will, was gut ist, sondern er auch das will, was böse ist.
 
5. Der Wille des Menschen ist erst im Stand der Herrlichkeit vollkommen und unwandelbar frei, allein das Gute zu wollen.

10. Die WIrksame Berufung

1. Es gefällt Gott, diejenigen, die er zum Leben vorher­bestimmt hat, zu der von ihm bestimmten und ihm angenehmen Zeit wirksam durch sein Wort und seinen Geist aus dem Stand der Sünde und des Todes, in dem sie von Natur aus sind, zur Gnade und Erlösung durch Jesus Christus zu berufen, indem er ihren Verstand geistlich und zum Heil erleuchtet, damit sie die göttlichen Dinge verstehen können; indem er ihr steinernes Herz wegnimmt und ihnen ein fleischernes Herz gibt. Dadurch erneuert er ihren Willen und bestimmt sie durch seine allmäch­tige Kraft zum Guten, und er zieht sie wirksam zu Jesus Chris­tus, doch so, dass sie völlig freiwillig kommen, da sie durch seine Gnade dazu gebracht worden sind, es selbst zu wollen.
 
2. Diese wirksame Berufung geschieht allein durch die freie und besondere Gnade Gottes, keinesfalls durch irgendetwas, das im Menschen vorausgesehen wurde, noch durch irgendeine Fähigkeit oder Tätigkeit im Menschen, die mit seiner besonde­ren Gnade zusammenwirken würde. Der Mensch ist dabei vollkommen passiv, da er in Sünden und Übertretungen tot ist, bis er vom Heiligen Geist belebt und erneuert wird. Dadurch ist er dazu fähig, diesem Ruf zu folgen und die darin angebo­tene und vermittelte Gnade anzunehmen, und das durch keine geringere Macht als die, die Christus von den Toten auf­erweckte.
 
3. Erwählte Kleinkinder, die in ihrer Kindheit sterben, sind durch Christus mittels des Geistes wiedergeboren und erlöst. Er wirkt wann, wo und wie es ihm gefällt. Ebenso verhält es sich auch bei allen anderen erwählten Personen, die nicht in der Lage sind, äußerlich durch den Dienst des Wortes berufen zu werden.
 
4. Andere, die nicht erwählt sind, — auch wenn sie durch den Dienst des Wortes gerufen werden und vielleicht einige allgemeine Wirkungen des Geistes erfahren, jedoch nicht wirksam vom Vater gezogen werden — wollen noch können weder wirklich zu Christus kommen und können daher nicht gerettet werden. Noch viel weniger können Menschen, die den christlichen Glauben nicht annehmen, errettet werden, auch wenn sie noch so gewissenhaft ihr Leben im Licht der natürli­chen Offenbarung und nach dem Gesetz ihrer Religion füh­ren.

11. Rechtfertigung

1. Diejenigen, die Gott wirksam beruft, rechtfertigt er auch aus Gnaden; nicht indem er sie mit Gerechtigkeit erfüllt, son­dern indem er ihnen die Sünden vergibt und sie selbst für ge­recht erklärt und als gerecht annimmt; nicht auf Grund von etwas, was in ihnen bewirkt oder von ihnen getan worden ist, sondern allein um Christi willen. Weder den Glauben selbst noch die Handlung des Glaubens noch irgendeinen anderen evangelischen Gehorsam rechnet er ihnen als ihre Gerechtigkeit an. Vielmehr rechnet er ihnen Christi aktiven Gehorsam gegen­über dem ganzen Gesetz und seinen passiven Gehorsam in sei­nem Tod als ihre vollkommene und einzige Gerechtigkeit an, wobei sie sich auf ihn und seine Gerechtigkeit verlassen und diese durch den Glauben empfangen. Diesen Glauben haben sie jedoch nicht aus sich selbst — er ist eine Gabe Gottes.
 
2. Glaube, der auf diese Weise Christus und seine Gerechtig­keit aufnimmt und sich darauf verlässt, ist das einzige Mittel der Rechtfertigung; doch nicht das einzige, das sich bei einer gerechtfertigten Person findet, vielmehr ist er stets mit allen anderen rettenden Gnadengaben verbunden. Es ist auch kein toter Glaube, sondern einer, der aus Liebe tätig ist.
 
3. Christus hat durch seinen Gehorsam und seinen Tod die Schuld all derer, die gerechtfertigt sind, vollständig getilgt. Indem er sich selbst opferte, hat er für sie im Blut seines Kreuzes — indem er an ihrer Stelle die ihnen gebührende Strafe erduldete — die angemessene, wirkliche und voll­kommene Sühnung vor Gottes Gericht erwirkt. Da er nun vom Vater für sie hingegeben wurde und da sein Gehorsam und seine Sühnung stellvertretend für sie gelten und ihnen beides frei und nicht für etwas, das in ihnen ist, zugerechnet wird, geschieht ihre Rechtfertigung allein aus freier Gnade, damit beide, sowohl die strikte Gerechtigkeit als auch die reiche Gnade Gottes, bei der Rechtfertigung von Sündern verherrlicht werden.
 
4. Gott hat von aller Ewigkeit her beschlossen, alle Erwähl­ten zu rechtfertigen, und Christus ist, als die Zeit erfüllt war, für ihre Sünden gestorben und um ihrer Rechtfertigung willen wieder von den Toten auferstanden. Dennoch werden sie selbst nicht eher gerechtfertigt, bis ihnen der Heilige Geist zur rechten Zeit Christus tatsächlich zueignet.
 
5. Gott hört nicht auf, denjenigen, die gerechtfertigt sind, ihre Sünden zu vergeben. Und obwohl sie niemals aus dem Stand der Rechtfertigung fallen können, kann es dennoch geschehen, dass sie sich wegen ihrer Sünden Gottes väterliches Missfallen zuziehen. In diesem Zustand leuchtet gewöhnlich das Licht seines Angesichtes nicht eher wieder über ihnen, bis sie sich demütigen, ihre Sünden bekennen, um Vergebung bit­ten und ihren Glauben und ihre Buße erneuern.
 
6. Die Rechtfertigung der Gläubigen im Alten Testament war in jeglicher Hinsicht ein und dieselbe wie die Recht­fertigung der Gläubigen im Neuen Testament.

12. Adoption

All denen, die gerechtfertigt sind, gewährte Gott in sei­nem und um seines einzigen Sohnes Jesu Christi willen, dass sie an der Gnade der Kindschaft teilhaben, durch die sie in die Schar der Kinder Gottes aufgenommen werden und deren Frei­heiten und Vorrechte genießen, seinen Namen tragen, den Geist der Kindschaft empfangen, freimütigen Zugang zum Thron der Gnade haben, „Abba, Vater“ rufen können, von ihm Erbarmen, Schutz, Fürsorge und Züchtigung wie von einem Vater erfahren, doch werden sie niemals verstoßen, vielmehr sind sie auf den Tag der Erlösung hin versiegelt und empfan­gen als Erben die Verheißungen des ewigen Heils.

13. Heiligung

1. Diejenigen, die mit Christus verbunden, wirksam berufen und wiedergeboren sind, haben in sich durch die Kraft von Christi Tod und Auferstehung ein neu erschaffenes Herz und einen neuen Geist. Auch weiterhin werden sie wirklich und persönlich durch dieselbe Kraft mittels seines Wortes und Geistes, der in ihnen wohnt, geheiligt. Die Herrschaft des gan­zen Leibes der Sünde ist gebrochen, und seine vielfältigen Begierden werden mehr und mehr geschwächt und abgetötet. Und sie selbst werden mehr und mehr in allen rettenden Gna­dengaben belebt und gestärkt, um in jeder wahren Heiligung zu leben, ohne die niemand den Herrn sehen wird.
 
2. Diese Heiligung betrifft den ganzen Menschen durch und durch, bleibt jedoch in diesem Leben unvollkommen. Es blei­ben in jedem Bereich noch einige Reste der Verdorbenheit zu­rück, woraus ein anhaltender und unversöhnlicher Kampf entsteht, in dem das Fleisch gegen den Geist und der Geist ge­gen das Fleisch aufbegehrt.
 
3. Obwohl in diesem Kampf ihre bleibende Verdorbenheit noch in vielem eine Zeit lang vorherrschen mag, überwindet der wiedergeborene Teil diese dennoch durch die ständige Zu­rüstung mit Kraft von dem heiligenden Geist Christi. Und so wachsen die Heiligen in der Gnade, indem sie im evangelischen Gehorsam gegenüber allen Geboten, die Christus als ihr Haupt und König ihnen in seinem Wort geboten hat, ihre Heiligung in der Furcht Gottes vervollkommnen und auf ein himmlisches Leben ausgerichtet sind.

14. Der rettende Glaube

1. Die Gnadengabe des Glaubens, durch welche die Erwähl­ten dazu befähigt werden, zur Rettung ihrer Seelen zu glauben, ist das Werk des Geistes Christi in ihren Herzen. Sie wird ge­wöhnlich durch den Dienst des Wortes bewirkt, durch den sie auch ebenso wie durch die Spendung der Taufe und des Abendmahls, durch Gebet und andere von Gott verordnete Mittel zunimmt und gestärkt wird.
 
2. Durch diesen Glauben hält ein Christ um der Autorität Gottes willen alles für wahr, was im Wort geoffenbart ist, und er erkennt in ihm einen Vorzug gegenüber allen anderen Schriften und Dingen in dieser Welt, da es die Herrlichkeit Gottes in seinen Eigenschaften, die Vorzüglichkeit Christi in seiner Natur und seinen Ämtern und die Kraft und Fülle des Heiligen Geistes in seinen Werken und Handlungen hervor­bringt: Dadurch wird er in die Lage versetzt, sich mit seiner Seele auf die Wahrheit, an die er auf diese Weise glauben kann, zu verlassen. Er verhält sich auch unterschiedlich, je nachdem, was die jeweilige Schriftstelle beinhaltet: Er leistet den Gebo­ten Gehorsam. Er zittert vor den Drohungen. Er ergreift die Verheißungen Gottes für dieses und das zukünftige Leben. Aber die grundlegenden Handlungen des rettenden Glaubens stehen in unmittelbarer Verbindung zu Christus: ihn anzuneh­men, ihn zu empfangen und sich auf Grund des Gnadenbundes auf ihn allein zur Rechtfertigung, zur Heiligung und zum ewi­gen Leben zu verlassen.
 
3. Dieser Glaube, auch wenn er verschiedene Grade auf­weist und schwach oder stark sein kann, besitzt dennoch auch schon im geringsten Maße — ebenso wie die übrige Gnade der Errettung — ein anderes Wesen und eine andere Natur als der Glaube und die allgemeine Gnade bei denen, die eine Zeit lang glauben. Daher behält er, auch wenn er viele Male angefoch­ten und geschwächt sein kann, dennoch den Sieg, indem er in vielen zur Erlangung völliger Gewissheit durch Christus heran­wächst, der sowohl der Anfänger als auch der Vollender unseres Glaubens ist.

15. Buße zum Leben und zur Erlösung

1. Denjenigen der Erwählten, die sich erst im fortgeschritte­nen Alter bekehren und schon für geraume Zeit in ihrem natürli­chen Zustand gelebt und dabei mancherlei Begierden und Lüsten gedient hatten, schenkt Gott bei ihrer wirksamen Berufung Buße zum Leben.
 
2. In Anbetracht der Tatsache, dass es niemanden gibt, der Gutes tut und nicht sündigt, und dass die besten Menschen durch die Macht und den Betrug der in ihnen wohnenden Ver­dorbenheit mit der herrschenden Versuchung in große Sünden und Lästerungen geraten, hat Gott es im Bund der Gnade barmherzigerweise so eingerichtet, dass Gläubige, die so sün­digen und zu Fall kommen, durch die Buße zum Heil erneuert werden.
 
3. Diese rettende Buße ist eine evangelische Gnade, durch die sich derjenige, der vom Heiligen Geist ein Empfinden für die vielfältigen Schlechtigkeiten seiner Sünde vermittelt be­kommen hat, wegen dieser durch den Glauben an Christus mit Gott wohlgefälliger Reue, Abscheu und Selbstverachtung, de­mütigt. Er bittet um Vergebung und Kraft durch die Gnade, wobei er sich vornimmt und sich darum bemüht, mit der Hilfe des Geistes vor Gott zu leben, um ihm in allen Dingen wohlzu­gefallen.
 
4. So wie Buße wegen unseres dem Tod verfallenen Leibes und dessen Beweggründen unser ganzes Leben lang nicht auf­hören darf, so ist es die Pflicht eines jeden Menschen, für seine konkreten Sünden jedes Mal wieder Buße zu tun.
 
5. Gott hat es durch Christus im Bund der Gnade für die Bewahrung der Gläubigen zum Heil so eingerichtet, dass es, auch wenn es keine Sünde gibt, die so gering ist, dass sie nicht die Verdammung verdient hätte, dennoch keine Sünde gibt, die so groß ist, dass sie diejenigen verdammt, die Buße tun. Daher ist es notwendig, dass ständig über Buße gepredigt wird.

16. Gute Wekre

1. Nur diejenigen Werke sind gute Werke, die Gott in sei­nem heiligen Wort geboten hat, und nicht diejenigen, die sich Menschen ohne diesen Anspruch im blinden Eifer oder unter dem Vorwand guter Absichten selbst ausgedacht haben.
 
2. Wenn diese guten Werke im Gehorsam gegenüber Gottes Geboten getan werden, sind sie Früchte und Kennzeichen eines wahren und lebendigen Glaubens. Die Gläubigen bringen durch sie ihre Dankbarkeit zum Ausdruck, stärken ihre Ge­wissheit, erbauen ihre Geschwister, zieren das Bekenntnis zum Evangelium, stopfen den Mund der Widersacher und ver­herrlichen Gott, dessen Werk sie sind, in Christus Jesus dazu geschaffen, dass sie, indem sie ihre Frucht zur Heiligkeit brin­gen, am Ende schließlich das ewige Leben haben.
 
3. Ihre Fähigkeit, gute Werke zu tun, stammt keineswegs von ihnen selbst, sondern ausschließlich vom Geist Christi. Und damit sie zu ihnen fähig sind, ist, abgesehen von den Gna­denerweisen, die sie bereits empfangen haben, ein direkter Ein­fluss desselben Heiligen Geistes erforderlich, um in ihnen das Wollen und das Vollbringen dessen, was ihm wohlgefällt, zu wirken. Sie dürfen jedoch auf Grund dieser Tatsache nicht nachlässig werden, als ob sie — es sei denn, der Geist ver­anlasst sie in besonderer Weise dazu — überhaupt keine Pflichten erfüllen müssten, vielmehr sollen sie eifrig darum bemüht sein, die Gabe Gottes, die in ihnen ist, anzufachen.
 
4. Diejenigen, die in ihrem Gehorsam die höchste Stufe er­reichen, die in diesem Leben möglich ist, sind dennoch weit von der Fähigkeit entfernt, etwas zu leisten, was über ihre Pflicht hinausgeht, und mehr zu tun, als Gott fordert. Vielmehr bleiben sie in vielem weit hinter dem zurück, was sie zu tun schuldig sind.
 
5. Wegen des großen Missverhältnisses, das zwischen unse­ren besten Werken und der künftigen Herrlichkeit besteht, und wegen des unendlichen Abstands, der zwischen uns und Gott besteht, dem wir durch sie weder etwas nützen noch für die Schuld unserer früheren Sünden Sühne leisten können, können wir durch unsere besten Werke weder Sündenvergebung noch ewiges Leben von Gott verdienen. Wenn wir aber alles getan haben, was wir tun können, so haben wir doch nur unsere Pflicht erfüllt und sind unnütze Knechte. Denn soweit die Werke gut sind, kommen sie von seinem Geist, und soweit sie von uns selbst gewirkt werden, sind sie verunreinigt und mit so viel Schwachheit und Unvollkommenheit vermischt, dass sie vor der Strenge des göttlichen Gerichts keinen Bestand haben.
 
6. Ebenso wie die Gläubigen in ihrer Person durch Christus angenommen sind, werden auch ihre guten Werke in ihm an­genommen; nicht als seien sie in diesem Leben aus Gottes Sicht völlig tadellos und unsträflich, sondern weil es ihm — indem er in seinem Sohn auf sie blickt — gefällt, das anzu­nehmen und zu belohnen, was aufrichtig ist, auch wenn es mit vielen Schwachheiten und Unvollkommenheiten verbunden ist.
 
7. Werke, die von nicht wiedergeborenen Menschen getan werden, auch wenn sie der Sache nach etwas sein können, was Gott geboten hat und was sowohl für sie selbst als auch für andere gut und nützlich ist, sind dennoch sündig, weil sie aus keinem durch Glauben gereinigten Herzen hervorgebracht wer­den und weder in rechter, dem Wort entsprechender Weise noch mit der rechten Absicht, nämlich zur Ehre Gottes, getan werden. Sie können Gott nicht gefallen und auch keinen Menschen in die Lage versetzen, dass er von Gott Gnade empfängt. Und dennoch ist die Unterlassung derselben noch sündiger und missfällt Gott weitaus mehr.

17. Das Beharren der Heiligen

1. Diejenigen, die Gott in dem Geliebten angenommen, durch seinen Geist wirksam berufen und geheiligt hat und de­nen er den kostbaren Glauben seiner Erwählten gegeben hat, können weder ganz noch endgültig aus dem Stand der Gnade fallen, sondern werden darin gewiss bis ans Ende beharren und ewig errettet sein. Denn die Gnadengaben und Berufungen Gottes sind unwiderruflich, weshalb er in ihnen auch fort­während Glauben, Buße, Liebe, Freude, Hoffnung und all die anderen Gnadengaben des Geistes zur Unsterblichkeit hervor­bringt und fördert. Und selbst wenn sich viele Stürme und Fluten erheben und auf sie einstürzen, sind diese doch nicht in der Lage, sie von ihrem Fundament und Felsen zu stürzen, auf dem sie durch den Glauben befestigt sind. Dennoch kann durch Unglauben und die Versuchungen Satans die bewusste Wahr­nehmung von Gottes Licht und Liebe eine Zeit lang vor ihnen verdunkelt und verborgen sein, doch bleibt er derselbe, und sie sollen dessen gewiss sein, dass sie durch die Kraft Gottes zum Heil bewahrt bleiben, wo sie sich ihres erworbenen Eigentums erfreuen dürfen, die sie in seine Handflächen eingraviert sind und deren Namen von Ewigkeit her im Buch des Lebens ge­schrieben stehen.
 
2. Dieses Beharren der Heiligen beruht nicht auf ihrem eige­nen freien Willen, sondern auf dem unveränderlichen Rat­schluss der Erwählung, der aus der freien und unwandelbaren Liebe Gottes des Vaters hervorkommt, auf der Wirksamkeit des Verdienstes und der Fürsprache Jesu Christi und der Einheit mit ihm, dem Eid Gottes, darauf, dass der Geist und der Same Gottes in ihnen bleiben, und auf der Beschaffenheit des Gnaden­bundes. Aus all diesem entsteht auch die Gewissheit und Unfehlbarkeit desselben.
 
3. Es kann zwar sein, dass sie durch die Versuchung Satans und der Welt, durch das Vorherrschen der in ihnen verbliebe­nen Verdorbenheit und durch den nachlässigen Gebrauch der Mittel für ihre Bewahrung in schwere Sünden fallen und eine Zeit lang darin verharren, wodurch sie Gottes Missfallen er­regen und seinen Heiligen Geist betrüben, wodurch sie so weit kommen, dass ihre Gnaden und ihr Trost geschwächt wer­den, wodurch ihre Herzen verhärtet und ihre Gewissen ver­letzt werden, sie andere verletzen und bei ihnen Anstoß erregen und sie vorübergehende Strafen auf sich bringen. Dennoch werden sie ihre Buße erneuern und durch Glauben an Christus Jesus bis zum Ende bewahrt bleiben.

18. Die Gewissheit der Gnade und der Errettung

1. Auch wenn es sein kann, dass diejenigen, die eine Zeit lang glauben, und andere nicht wiedergeborene Menschen sich selbst mit falschen Hoffnungen und fleischlichen Anmaßungen vergeblich damit betrügen, dass sie unter Gottes Gunst und im Stand der Errettung seien, wird ihre Hoffnung zu Grunde ge­hen. Doch diejenigen, die wirklich an den Herrn Jesus glauben und ihn aufrichtig lieben, indem sie sich bemühen, mit völlig reinem Gewissen vor ihm zu leben, können in diesem Leben völlig gewiss sein, dass sie im Stand der Gnade sind, und kön­nen sich der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes rühmen, eine Hoffnung, die sie niemals zuschanden werden lassen wird.
 
2. Diese Gewissheit ist nicht nur eine mutmaßliche und wahr­scheinliche Überzeugung, die auf einer fehlbaren Hoff­nung beruht, sondern eine unfehlbare Glaubensgewissheit, die sich auf das Blut und die Gerechtigkeit Christi, wie sie im Evangelium offenbart sind, auf den inneren Erweis der Gna­dengaben des Geistes, die verheißen worden sind, und auf das Zeugnis des Geistes der Kindschaft gründet, der zusammen mit unserem Geist Zeugnis gibt, dass wir Kinder Gottes sind. Als Frucht davon bewahrt sie das Herz sowohl in einer demütigen als auch heiligen Haltung.
 
3. Diese unfehlbare Gewissheit gehört nicht so zum Wesen des Glaubens, dass ein wahrer Gläubiger nicht auch lange darauf warten und mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen ha­ben könnte, bis er an ihr teil hat. Doch durch den Geist dazu befähigt, die Dinge zu erkennen, die ihm von Gott frei gegeben sind, kann er sie ohne eine außergewöhnliche Offenbarung durch den rechten Gebrauch der Mittel erlangen. Darum ha­ben alle die Pflicht, allen Fleiß anzuwenden, sich ihrer Be­rufung und Erwählung zu vergewissern, damit ihr Herz dadurch an Frieden und Freude im Heiligen Geist, an Liebe und Dank­barkeit gegenüber Gott und an Kraft und Bereitwilligkeit in den Pflichten des Gehorsams zunimmt, welche die besonderen Früchte dieser Gewissheit sind. Dies ist sehr weit davon ent­fernt, Menschen zur Nachlässigkeit zu verleiten.
 
4. Die Heilsgewissheit von wahren Gläubigen kann auf ver­schiedene Weise erschüttert, geschwächt oder unterbrochen werden, beispielsweise dadurch, dass sie es vernachlässigen, diese zu bewahren, dadurch dass sie in eine besondere Sünde fallen, die das Gewissen verwundet und den Geist betrübt, dadurch dass sie plötzlich oder heftig versucht werden, oder dadurch dass Gott das Licht seines Angesichts verbirgt und sogar die, die ihn fürchten, in Finsternis wandeln und kein Licht haben lässt. Dennoch verlieren sie niemals den Samen Gottes und das Leben durch den Glauben, die Liebe zu Christus und den Geschwistern, die Aufrichtigkeit des Herzens und das Pflichtbewusstsein, aus denen durch die Wirksamkeit des Geistes die Gewissheit zur rechten Zeit wieder neu belebt werden kann und durch die sie in der Zwischenzeit vor der völligen Verzweiflung bewahrt bleiben.

19. Das Gesetz Gottes

1. Gott gab Adam ein Gesetz, das auf sein Herz geschrieben war und allumfassenden Gehorsam forderte, und die konkrete Anweisung, nicht von der Frucht des Baumes der Erkenntnis des Guten und Bösen zu essen. Dadurch hat er ihn und alle seine Nachkommen zu persönlichem, vollkommenem, gewis­senhaftem und stetigem Gehorsam verpflichtet, bei der Erfül­lung Leben verheißen und bei der Übertretung den Tod angedroht und ihm auch Kraft und Fähigkeit verliehen, es zu halten.
 
2. Dasselbe Gesetz, das anfangs auf das Herz des Menschen geschrieben worden war, blieb auch nach dem Fall ein voll­kommener Maßstab für die Gerechtigkeit. Es wurde von Gott auf dem Berg Sinai in den Zehn Geboten übergeben und auf zwei Tafeln geschrieben, von denen die ersten vier unsere Schuldigkeit gegenüber Gott und die anderen sechs unsere Schuldigkeit gegenüber den Menschen beinhalten.
 
3. Neben diesem Gesetz, das man gewöhnlich Moralgesetz nennt, hat es Gott gefallen, dem Volk Israel Zeremonialgesetze zu geben, die verschiedene sinnbildliche Anordnungen enthal­ten. Teilweise beziehen diese sich auf den Gottesdienst, indem sie im voraus Christus, seine Gnadengaben, Taten, Leiden und Wohltaten darstellen, und teilweise bieten sie verschiedene Anweisungen für moralische Pflichten. Alle diese Zeremonial­gesetze, die nur bis zum Zeitpunkt der Neugestaltung in Kraft waren, wurden von Jesus Christus, dem wahren Messias und alleinigen Gesetzgeber, der vom Vater dazu bevollmächtigt wurde, aufgehoben und beseitigt.
 
4. Er gab ihnen auch verschiedene Judizialgesetze, die zu­sammen mit dem Ende der staatlichen Existenz dieses Volkes ihre Gültigkeit verloren haben, so dass nun niemand mehr kraft dieses Rechts gebunden ist. Lediglich ihre allgemeine Ent­sprechung ist von moralischem Nutzen.
 
5. Das Moralgesetz verpflichtet für immer alle Menschen zum Gehorsam, sowohl die Gerechtfertigten als auch die ande­ren, und dies nicht nur hinsichtlich der in ihm enthaltenen Bestimmungen, sondern auch im Blick auf die Autorität Gottes, des Schöpfers, der es gegeben hat. Ebenso löst Christus diese Verpflichtung im Evangelium keineswegs auf, sondern ver­stärkt sie sogar noch deutlich.
 
6. Obwohl sich wahre Gläubige nicht unter dem Gesetz als einem Bund der Werke befinden, um dadurch gerechtfertigt oder verdammt zu werden, ist es dennoch für sie wie auch für andere von großem Nutzen, weil es ihnen als Maßstab für das Leben den Willen Gottes und ihre eigene Schuldigkeit mitteilt: Es gebietet ihnen und verpflichtet sie dazu, dementsprechend zu leben, und deckt die sündhaften Verunreinigungen ihrer Natur, ihres Herzens und ihrer Lebensführung auf, so dass sie, wenn sie sich selbst daran prüfen, an Sündenerkenntnis, Demü­tigung wegen der Sünde und Hass auf die Sünde zunehmen können und gleichzeitig zu einer klareren Einsicht darüber gelangen können, wie nötig sie Christus und die Vollkommen­heit seines Gehorsams haben. Ferner ist das Gesetz für die Wiedergeborenen dazu nützlich, ihre Verdorbenheit dadurch einzudämmen, dass es Sünde verbietet; und seine Drohungen dienen dazu, ihnen zu zeigen, was selbst ihre Sünden noch ver­dient haben und welche Nöte sie in diesem Leben dafür erwar­ten müssen, auch wenn sie von seinem Fluch und seiner ungeminderten Härte befreit sind. Die Verheißungen des Ge­setzes zeigen ihnen in gleicher Weise Gottes Wohlgefallen am Gehorsam und welche Segnungen sie bei seiner Erfüllung er­warten dürfen; doch haben sie durch das Gesetz keinen An­spruch darauf wie bei einem Bund der Werke. Wenn daher ein Mensch Gutes tut und Böses unterlässt, weil das Gesetz ihn zu dem einen ermutigt und vom anderen abhält, ist dies kein An­zeichen dafür, dass er unter dem Gesetz und nicht unter der Gnade ist.
 
7. Ebenso stehen die zuvor erwähnten Gebrauchsweisen des Gesetzes nicht im Widerspruch zur Gnade des Evangeliums, sondern stimmen harmonisch damit überein. Denn der Geist Christi unterwirft und befähigt den Willen des Menschen, frei­willig und freudig das zu tun, was der im Gesetz geoffenbarte Wille Gottes zu tun fordert.

20. Das Evangelium und das Ausmaß einer Gnade

1. Nachdem der Bund der Werke durch die Sünde gebro­chen worden war und kein Leben mehr geben konnte, gefiel es Gott, die Verheißung des Christus, des Samens der Frau, als das Mittel bekannt zu geben, durch das er die Erwählten beruft und in ihnen Glauben und Buße hervorbringt. In dieser Ver­heißung wurde das Evangelium in seinem wesentlichen Gehalt geoffenbart, und es war darin zur Bekehrung und Errettung von Sündern wirksam.
 
2. Diese Verheißung des Christus und die Erlösung durch ihn wird nur durch das Wort Gottes offenbart. Die Werke der Schöpfung oder der Vorsehung enthüllen zusammen mit dem Licht der Natur Christus oder die von ihm ausgehende Gnade nicht einmal in einer ganz allgemeinen und unklaren Weise. Noch viel weniger können Menschen durch sie in die Lage ver­setzt werden, rettenden Glauben und Buße zu erlangen, ohne die Offenbarung von ihm durch die Verheißung oder das Evan­gelium zu kennen.
 
3. Die Offenbarung des Evangeliums an Sünder, die zu unter­schiedlichen Zeiten und in verschiedenen Teilen geschah — wobei für die Nationen und Personen, denen es anvertraut wurde, Verheißungen und Gebote hinsichtlich des darin gefor­derten Gehorsams hinzugefügt wurden — geht ausschließlich auf den souveränen Willen und das Wohlgefallen Gottes zu­rück. Sie ist nicht kraft irgendeiner Verheißung mit der ange­messenen Vervollkommnung der natürlichen Fähigkeiten des Menschen verknüpft, und auch nicht kraft des allgemeinen Lichts, das man auch ohne das Evangelium empfängt, was nie jemand geschafft hat oder schaffen kann. Daher ist die Predigt des Evangeliums zu allen Zeiten einzelnen Personen und Natio­nen anvertraut worden, um es gemäß dem Ratschluss des Wil­lens Gottes auf sehr unterschiedliche Weise auszubreiten oder einzudämmen.
 
4. Auch wenn das Evangelium das einzige äußerliche Mittel ist, um Christus und die rettende Gnade zu offenbaren, und auch wenn es als solches völlig ausreichend dazu ist; so ist doch — damit Menschen, die in ihren Übertretungen tot sind, von neuem geboren, lebendig gemacht oder wiedergeboren werden — darüber hinaus ein wirksames, unwiderstehliches Wirken des Heiligen Geistes an der ganzen Seele nötig, um in ihnen ein neues geistliches Leben zu erzeugen, denn ohne dies kann kein anderes Mittel ihre Bekehrung zu Gott erwirken.

21. Die Christliche Freiheit und die Freiheit des Gewissens

1. Die Freiheit, die Christus den Gläubigen unter dem Evan­gelium erworben hat, besteht in ihrer Freiheit von der Sünden­schuld, dem verdammenden Zorn Gottes, der Härte und dem Fluch des Gesetzes und in ihrer Erlösung aus dieser gegen­wärtigen bösen Welt, der Knechtschaft Satans und der Herr­schaft der Sünde, von dem Übel der Leiden, der Furcht und dem Stachel des Todes, dem Sieg des Hades und der ewigen Verdammnis; ebenso in ihrem freien Zugang zu Gott und ihrem ihm ergebenen Gehorsam, der nicht aus knechtischer Furcht, sondern aus kindlicher Liebe und Bereitwilligkeit ge­schieht. Im Wesentlichen hatten an all dem auch die Gläubigen unter dem Gesetz Anteil. Aber unter dem Neuen Bund ist die Frei­heit der Christen noch weiter vergrößert worden, indem sie vom Joch des Zeremonialgesetzes befreit worden sind, dem die jüdische Gemeinde unterworfen war, und indem sie mit größerer Freimütigkeit Zugang zum Gnadenthron haben und eine umfassendere Mitteilung des freien Geistes Gottes empfan­gen, als sie den Gläubigen unter dem Gesetz normaler­weise zu Teil wurde.
 
2. Gott allein ist Herr des Gewissens, und er hat es nicht an menschliche Lehren und Gebote gebunden, die in irgend­einer Weise seinem Wort entgegenstehen oder nicht darin ent­halten sind. Daher wird die wahre Gewissensfreiheit verraten, wenn unter Berufung auf das Gewissen solchen Lehren ge­glaubt und solchen Geboten Gehorsam geleistet wird. Ebenso bedeutet die Forderung nach blindem Glauben und absolutem und blindem Gehorsam, dass die Gewissensfreiheit und auch die Freiheit der Vernunft zerstört werden.
 
3. Diejenigen, die unter dem Vorwand christlicher Freiheit irgendeine Sünde begehen oder an irgendeiner sündigen Lust festhalten, zerstören so — da sie dadurch die wesentliche Ab­sicht der Gnade des Evangeliums zu ihrem eigenen Verderben verdrehen — völlig den Zweck der christlichen Freiheit, der darin besteht, dass wir, die wir aus den Händen all unserer Feinde befreit sind, ohne Furcht dem Herrn dienen, in Heilig­keit und Gerechtigkeit vor ihm alle Tage unseres Lebens.

22. Gottesdienst und der Sabbath

1. Das Licht der Natur zeigt, dass es einen Gott gibt, der Herrschaft und uneingeschränkte Gewalt über alles hat; der gerecht und gut und wohltätig gegenüber jedermann ist und der deshalb mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft gefürchtet, geliebt, gepriesen und angerufen werden soll und dem vertraut und gedient werden soll. Dabei ist die an­gemessene Art und Weise, in welcher der wahre Gott verehrt werden soll, von ihm selbst festgesetzt worden und durch sei­nen eigenen geoffenbarten Willen derart gebunden, dass er nicht nach den Vorstellungen und Einfällen von Menschen oder gemäß den Anregungen Satans durch irgendwelche sichtbaren Darstellungen oder auf irgendeine sonstige Weise, die nicht in der Heiligen Schrift angeordnet ist, verehrt werden darf.
 
2. Ausschließlich Gott, der Vater, Sohn und Heilige Geist, darf gottesdienstlich verehrt werden — nicht Engel, Heilige oder irgendwelche anderen Geschöpfe — und seit dem Sünden­fall nicht ohne einen Mittler oder durch die Vermitt­lung irgend eines anderen außer Christus allein.
 
3. Gott fordert von allen Menschen Gebet mit Danksagung, was ein besonderer Teil des natürlichen Gottesdienstes ist. Aber damit es annehmbar ist, muss es im Namen des Sohnes mit der Hilfe des Geistes, in Übereinstimmung mit seinem Willen vorgebracht werden; mit Verständnis, Ehrfurcht, De­mut, Inbrunst, Glauben, Liebe und Beharrlichkeit, und wenn andere dabei sind, in einer bekannten Sprache.
 
4. Man soll für die Dinge beten, die das Gesetz gutheißt, und für jegliche Menschen, die jetzt leben oder künftig leben werden; aber nicht für die Toten oder für die, von denen bekannt ist, dass sie die Sünde zum Tode begangen haben.
 
5. Das Lesen der Heiligen Schrift, das Predigen und Hören von Gottes Wort, das Lehren und gegenseitige Ermahnen mit Psalmen, Lobliedern und geistlichen Liedern — indem wir dem Herrn in unseren Herzen mit Gnade singen — sowie die Spende von Taufe und Abendmahl sind allesamt Teile des Gottesdienstes, die im Gehorsam gegenüber Gott mit rechtem Verständnis, in Treue, Ehrerbietung und Gottesfurcht aus­geführt werden sollen. Darüber hinaus soll in besonderen Situ­ationen eine würdevolle Demütigung unter Fasten und Danksagung in heiliger und religiöser Weise durchgeführt wer­den.
 
6. Weder Gebet noch irgend ein anderer Teil des Gottes­dienstes ist jetzt unter dem Evangelium an einen bestimmten Ort gebunden oder annehmbarer, wenn es dort vollzogen wird oder zu ihm hin gerichtet ist. Vielmehr soll Gott überall in Geist und Wahrheit angebetet werden, täglich im engsten Kreise der Familie, im Verborgenen von jedem für sich selbst und um so ernsthafter in den öffentlichen Gemeinde­versammlungen, die nicht sorglos oder absichtlich vernach­lässigt oder versäumt werden dürfen, wenn Gott durch sein Wort oder seine Vorsehung dazu aufruft.
 
7. So wie das Gesetz der Natur durch Gottes Bestimmung vorsieht, dass üblicherweise ein Teil der Zeit für den Gottes­dienst bestimmt ist, so hat Gott in seinem Wort in einem ein­deutigen, moralischen und immer gültigen Gebot, das für alle Menschen zu allen Zeiten bindend ist, einen von sieben Tagen als Sabbat festgelegt, der für ihn heilig gehalten werden soll. Vom Anfang der Welt bis zur Auferstehung Christi war dies der letzte Tag der Woche, seit der Auferstehung Christi wurde er auf den ersten Tag der Woche verlegt, der Tag des Herrn genannt wird: Dieser soll bis zum Ende der Welt als christ­licher Sabbat beibehalten werden, wodurch die Einhaltung des letzten Tages der Woche aufgehoben ist.
 
8. Der Sabbat wird dann dem Herrn heilig gehalten, wenn man nach angemessener Vorbereitung des Herzens und nach­dem man die alltäglichen Angelegenheiten im Voraus erledigt hat, sich nicht lediglich den ganzen Tag über eine heilige Ruhe von den eigenen Werken, Worten und Gedanken über die welt­liche Arbeit und Vergnügungen gönnt, sondern wenn man darüber hinaus die ganze Zeit mit der öffentlichen und privaten Verehrung Gottes beschäftigt ist und mit den Pflichten, die notwendig sind und welche die Barmherzigkeit von uns for­dert.

23. Rechtmäßige Eide und Gelübde

1. Ein rechtmäßiger Eid ist Teil der Gottesverehrung, worin jemand in Wahrheit, Rechtschaffenheit und mit Urteils­vermögen schwört und feierlich Gott zum Zeugen für das an­ruft, was er schwört, und zum Richter über sich selbst anruft, je nachdem, ob er den Eid treu einhält oder ihn bricht.
 
2. Menschen dürfen allein beim Namen Gottes schwören, der dabei mit aller heiligen Furcht und Ehrerbietung gebraucht werden muss. Deswegen ist unnötiges und übereiltes Schwören bei diesem herrlichen und furchterregenden Namen oder über­haupt Schwören bei irgendeiner anderen Sache sündig und muss verabscheut werden. Weil jedoch in gewichtigen und weitreichenden Angelegenheiten ein Eid vom Wort Gottes her gerechtfertigt ist, um die Wahrheit zu bekräftigen und allen Streit zu beenden, soll ein rechtmäßiger Eid, der in solchen Angelegenheiten von einer rechtmäßigen Autorität eingefordert wird, auch geleistet werden.
 
3. Jeder, der einen vom Wort Gottes her gerechtfertigten Eid leistet, soll in angemessener Weise erwägen, wie gewichtig eine solch ernste Handlung ist, und sich dabei ausschließlich für das verbürgen, wovon er weiß, dass es die Wahrheit ist; denn vorschnelle, falsche und unnütze Eide erzürnen den Herrn, und unter ihnen leidet dieses Land.
 
4. Ein Eid soll im offenkundigen und üblichen Sinn der Worte ohne Zweideutigkeit oder inneren Vorbehalt geleistet werden.
 
5. Ein Gelübde, das nicht gegenüber irgendeinem Geschöpf, sondern allein gegenüber Gott abgelegt werden darf, muss mit aller religiösen Sorgfalt und Treue erfüllt werden. Doch papisti­sche klösterliche Gelübde zu lebenslanger Ehelosigkeit, ausgesprochener Armut und Ordensgehorsam sind weit davon entfernt, Grade höherer Vollkommenheit zu sein, so dass sie abergläubische und sündhafte Schlingen sind, in die sich kein Christ verstricken sollte.

24. Die Staatliche Obrigkeit

1. Gott, der oberste Herr und König der ganzen Welt, hat zu seiner eigenen Ehre und zum öffentlichen Wohl staatliche Obrig­keiten unter sich über das Volk eingesetzt. Zu diesem Zweck hat er sie mit der Gewalt des Schwertes ausgerüstet, um diejenigen, die Gutes tun, zu schützen und zu ermutigen und um die Übeltäter zu bestrafen.
 
2. Es ist Christen erlaubt, ein obrigkeitliches Amt anzuneh­men und auszuüben, wenn sie dazu berufen werden. Da es vor allem ihre Aufgabe ist, Gerechtigkeit und Frieden gemäß den guten Gesetzen eines jeden Staates und Gemeinwesens auf­rechtzuerhalten, sind sie zu diesem Zweck auch jetzt unter dem Neuen Bund berechtigt, aus gerechten und notwendigen Anlässen Krieg zu führen.
 
3. Staatliche Obrigkeiten sind von Gott für die zuvor genann­ten Ziele eingesetzt worden. Wir sollen ihnen in allen rechtmäßigen Dingen, die sie befehlen, im Herrn untertänig sein, nicht nur um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen. Ebenso sollen wir Fürbitte tun und für Könige und alle, die Macht ausüben, beten, damit wir unter ihnen ein ruhiges und friedliches Leben in aller Gottesfurcht und Ehrbarkeit füh­ren können.

25. Die Ehe

1. Eine Ehe besteht zwischen einem Mann und einer Frau. Weder ist es irgendeinem Mann gestattet, gleichzeitig mehr als eine Frau, noch irgendeiner Frau, gleichzeitig mehr als einen Mann zu haben.
 
2. Die Ehe ist zur gegenseitigen Hilfe von Mann und Frau bestimmt, zur Vermehrung der Menschheit durch legitime Nachkommen und zur Vermeidung von Unreinheit.
 
3. Allen Menschen, die in der Lage sind, zurechnungsfähig ihre Einwilligung zu geben, ist es erlaubt zu heiraten. Doch ist es die Pflicht der Christen, die Ehe im Herrn zu schließen. Daher sollen diejenigen, die sich zur wahren Religion beken­nen, nicht mit Ungläubigen oder Götzendienern die Ehe einge­hen, noch sollen Gottesfürchtige unter fremdartigem Joch gehen, indem sie solche heiraten, die ein gottloses Leben füh­ren oder an verdammenswerten Irrlehren festhalten.
 
4. Eine Ehe darf nicht zwischen den Graden von Bluts­verwandtschaft oder Verschwägerung bestehen, die im Wort verboten sind. Auch kann keine solch blutschänderische Ehe durch irgendein menschliches Gesetz oder durch das beider­seitige Einverständnis der Partner jemals rechtmäßig werden, so dass diese Personen wie Mann und Frau zusammenleben dürften.

26. Die Gemeinde

1. Die katholische (d.h. allgemeine, nicht Römisch-Katholische Kirche) oder weltweite Gemeinde, die (im Blick auf das innere Wirken des Geistes und der Wahrheit der Gnade) unsichtbar genannt werden kann, besteht aus der Gesamtzahl der Erwählten, die in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft unter Christus, ihrem Haupt, in eins vereinigt sind. Sie ist die Braut, der Leib und die Fülle dessen, der alles in allen erfüllt.
 
2. Alle diejenigen auf der ganzen Welt, die den Glauben des Evangeliums bekennen und im entsprechenden Gehorsam gegen­über Gott durch Christus leben, wobei sie ihr eigenes Bekenntnis nicht durch irgendwelche Irrtümer, die das Funda­ment umkehren, oder durch unheiligen Umgang zerstören, sind sichtbare Heilige und können so genannt werden. Und aus solchen sollen sich die einzelnen Ortsgemeinden zusammen­setzen.
 
3. Die reinsten Gemeinden unter dem Himmel sind Vermi­schung und Irrtum unterworfen, und manche sind so entartet, dass sie nicht einmal mehr Gemeinden Christi sind, sondern Synagogen Satans. Dennoch hatte Christus immer ein Reich in dieser Welt, und er wird es auch bis zu ihrem Ende haben, das aus denen besteht, die an ihn glauben und seinen Namen be­kennen.
 
4. Der Herr Jesus Christus ist das Haupt der Gemeinde, auf den durch die Einsetzung des Vaters alle Macht zur Berufung, Einsetzung, Ordnung und Leitung der Gemeinde in höchster und souveräner Weise übertragen worden ist. Auch der römi­sche Papst kann in keiner Weise ihr Haupt sein, vielmehr ist er der Antichrist, der Mensch der Gesetzlosigkeit und der Sohn des Verderbens, der sich in der Gemeinde gegen Christus auf­lehnt und sich über alles, was Gott heißt, überhebt; ihn wird der Herr bei der Erscheinung seiner Ankunft vernichten.
 
5. In der Ausübung der ihm in dieser Weise anvertrauten Macht, ruft der Herr Jesus mittels des Dienstes seines Wortes durch seinen Geist diejenigen aus der Welt zu sich, die ihm von seinem Vater gegeben worden sind, damit sie in uneinge­schränktem Gehorsam vor ihm leben, wie er es ihnen in seinem Wort vorgeschrieben hat. All denen, die so berufen wurden, hat er geboten, ihm gemeinsam in einzelnen Gemeinschaften oder Ortsgemeinden nachzufolgen, zu ihrer gegenseitigen Er­bauung und um den Gottesdienst, den er von ihnen in der Welt fordert, in angemessener Weise öffentlich abzuhalten.
 
6. Die Glieder dieser Gemeinden sind auf Grund ihrer Be­rufung Heilige, die (in ihrem Bekenntnis und durch ihren Lebens­wandel) sichtbar ihren Gehorsam gegenüber dieser Berufung Christi offenbar machen und belegen; und die bereit­willig darin übereinkommen, gemeinsam Christus seiner Anordnung entsprechend nachzufolgen, indem sie sich selbst nach Gottes Willen dem Herrn und einander völlig hingeben, wobei sie öffentlich bekennen, dass sie sich den Anordnungen des Evangeliums unterordnen.
 
7. Jeder einzelnen Gemeinde, die sich auf diese Weise ver­sammelt, hat er — gemäß seinem Willen, der in seinem Wort dargelegt ist — all die Macht und Autorität gegeben, die auf jeden Fall notwendig ist, damit sie die Anordnung bezüglich des Gottesdienstes und der Gemeindezucht ausführen können, was er ihnen in Verbindung mit Geboten und Regeln für den rechten Gebrauch und die rechte Ausübung dieser Macht zu befolgen geboten hat.
 
8. Eine Ortsgemeinde, die sich im Sinne Christi versammelt und vollständig eingerichtet ist, besteht aus Amtsträgern und Gliedern. Die von Christus berufenen Amtsträger, die von der (zu diesem Zwecke eigens zusammengerufenen) Gemeinde bestimmt und ausgesondert werden sollen, um die besondere Verwaltung der Anordnungen wahrzunehmen und die Voll­macht, die er ihnen anvertraut, und die Pflicht, zu der er sie beruft, auszuüben, was bis zum Ende der Welt beibehalten werden soll, sind Aufseher oder Älteste und Diakone.
 
9. Die von Christus festgelegte Art und Weise zur Berufung eines Mannes, der vom Heiligen Geist zum Amt des Aufsehers oder Ältesten in einer Gemeinde befähigt und begabt ist, ist die, dass dieser dazu durch gemeinsame Abstimmung von der Ge­meinde selbst bestimmt wird. Durch Fasten und Beten soll er feierlich mit Handauflegung der Gemeindeältesten ausge­sondert werden, falls schon vorher welche dazu eingesetzt wor­den waren. Auch ein Diakon soll in gleicher Weise durch Abstimmung bestimmt und durch Gebet ausgesondert werden, ebenfalls mit Handauflegung.
 
10. Die Aufgabe der Pastoren besteht darin, sich ständig dem Dienst für Christus in seinen Gemeinden zu widmen, in der Verkündigung des Wortes und im Gebet, indem sie sich um ihre Seelen kümmern, weil sie Christus Rechenschaft geben müssen. Die Gemeinden, denen sie dienen, sind dazu ver­pflichtet, ihnen nicht nur den nötigen Respekt entgegenzubrin­gen, sondern ihnen auch, so weit das möglich ist, von all ihren eigenen Gütern etwas zukommen zu lassen, so dass sie gut versorgt sind, ohne selbst in weltliche Dinge verwickelt zu sein, und auch anderen gegenüber gastfreundlich sein kön­nen. Dies fordert das Gesetz der Natur und die ausdrückliche Anordnung unseres Herrn Jesus, der befohlen hat, dass diejeni­gen, welche das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben sollen.
 
11. Obwohl die Aufseher oder Pastoren der Gemeinden auf Grund ihres Amtes dringend dazu verpflichtet sind, das Wort zu verkünden, ist das Predigen des Wortes dennoch nicht auf sie allein beschränkt. Andere, die ebenfalls vom Heiligen Geist dafür begabt und befähigt sind und von der Gemeinde an­erkannt und dazu berufen wurden, dürfen und sollen ebenfalls predigen.
 
12. So wie alle Gläubigen verpflichtet sind, sich selbst Orts­gemeinden anzuschließen, wenn und wo sie die Möglichkeit dazu haben, dies zu tun, so stehen alle, die zu den Vorrechten einer Gemeinde zugelassen sind, auch unter deren Zucht und Leitung gemäß der Herrschaft Christi.
 
13. Ein Gemeindeglied, das durch irgendetwas gekränkt wurde — nachdem es die Pflicht erfüllt hat, die von ihm gegen­über demjenigen verlangt wird, durch den es sich gekränkt fühlt — soll die Ordnung der Gemeinde nicht stören oder sich selbst von den Gemeindeversammlungen oder der Durch­führung einer der Anordnungen mit der Begründung fernhalten, dass es durch ein anderes Glied gekränkt wurde, sondern im weiteren Vorgehen der Gemeinde die Hoffnung auf Christus setzen
 
14. So wie jede Gemeinde und alle ihre Glieder dazu ver­pflichtet sind, ständig für das Wohl und Gedeihen aller Ge­meinden Christi an allen Orten zu beten und sie bei jeder Gelegenheit zu unterstützen (jede einzelne innerhalb ihres Ge­bietes und ihrer Berufung durch die Ausübung ihrer Begabun­gen und Gnadengaben), so sollen die Gemeinden (wenn sie nach Gottes Vorsehung gegründet wurden, soweit sie die Möglich­keit und Gelegenheit dazu besitzen) Verbindung unter­einander haben, zu ihrem Frieden, zum Wachstum in der Liebe und zur gegenseitigen Erbauung.
 
15. In den Fällen, dass Schwierigkeiten oder Meinungs­verschiedenheiten auftreten, sei es bezüglich einer Lehre oder einer Amtsausübung — wobei entweder die Gemeinden im allgemeinen oder eine einzelne Gemeinde in ihrem Frieden, ihrer Einheit und ihrer Erbauung betroffen sind — oder dass eines oder mehrere Glieder einer Gemeinde in einem oder durch ein Gemeindezuchtverfahren gekränkt wurden, das nicht der Wahrheit und Ordnung entsprach, entspricht es dem Willen Christi, dass viele Gemeinden, die in Verbindung miteinander stehen, mittels Delegierter zusammenkommen, um zu beraten und einen Rat bezüglich der Meinungsverschiedenheit zu ge­ben, was allen betroffenen Gemeinden mitgeteilt werden soll. Dabei sind die versammelten Delegierten nicht mit Gemeinde­gewalt, die richtigerweise so genannt wird, oder Gerichtsbar­keit über die Gemeinden selbst ausgestattet, weder um Zucht über irgendwelche Gemeinden oder Personen auszuüben noch um ihren Beschluss den Gemeinden oder Amtsträgern aufzu­zwingen.

27. Die Gemeinschaft der Heiligen

1. Alle Heiligen, die mit Jesus Christus, ihrem Haupt, durch seinen Geist und durch den Glauben vereinigt sind, auch wenn sie dadurch nicht eine Person mit ihm geworden sind, haben Gemeinschaft an seinen Gnadengaben, seinen Leiden, seinem Tod, seiner Auferstehung und seiner Herrlichkeit. Und indem sie miteinander in Liebe verbunden sind, haben sie unter­einander Gemeinschaft an den Begabungen und Gnadengaben der anderen und sind dazu verpflichtet, solchen Pflichten in der rechten Weise öffentlich und privat nachzukommen, die für ihr gegenseitiges Wohl sowohl am äußeren als auch am inneren Menschen förderlich sind.
 
2. Diejenigen, die sich als Heilige bekennen, sind dazu ver­pflichtet, einen heiligen Umgang und eine heilige Gemeinschaft in der Anbetung Gottes zu pflegen und derartige andere geistliche Dienste auszuüben, die auf ihre gegenseitige Erbau­ung ausgerichtet sind. Ebenso sollen sie sich auch je nach ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen gegen­seitig in weltlichen Angelegenheiten unterstützen. Auch wenn diese Gemeinschaft nach der Anordnung des Evangeliums von ihnen hauptsächlich in ihren jeweiligen Beziehungen, sei es in der Familie oder in den Gemeinden, ausgeübt werden soll, so ist sie doch, so wie Gott die Gelegenheit dazu gibt, auf alle Hausgenossen des Glaubens auszudehnen, sogar auf alle die­jenigen, die an jedem Ort den Namen des Herrn Jesus anrufen. Dennoch hebt die Gemeinschaft, die sie als Heilige miteinander haben, weder das Recht oder Eigentum, das jeder an seinen Gütern und an seinem Besitz hat, auf, noch schränkt sie es ein.

28. Die Taufe und das Abendmahl

1. Taufe und Abendmahl sind Anordnungen von ausdrückli­chem und oberstem Recht, die vom Herrn Jesus, dem einzigen Gesetzgeber, festgelegt worden sind, damit sie in seiner Ge­meinde bis ans Ende der Welt durchgeführt werden.
 
2. Diese heiligen Verordnungen dürfen nur von solchen verwaltet werden, die dafür geeignet und nach dem Befehl Christi dazu berufen worden sind.

29. Die Taufe

1. Die Taufe ist eine Anordnung des Neuen Testaments, die von Jesus Christus eingesetzt wurde. Sie ist für den Getauften ein Zeichen für die Gemeinschaft mit ihm in seinem Tod und seiner Auferstehung, für sein Eingepfropftsein in ihn, für die Sündenvergebung und für seine Hingabe an Gott durch Jesus Christus, um in der Neuheit des Lebens zu leben und zu wan­deln.
 
2. Diejenigen, die tatsächlich Buße zu Gott, Glauben an und Gehorsam gegenüber unserem Herrn Jesus bekennen, sind die allein zulässigen Empfänger dieser Anordnung.
 
3. Das äußere Element, das für diese Anordnung verwendet werden soll, ist Wasser, in dem der Täufling im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wird.
 
4. Untertauchen oder Eintauchen der Person in Wasser ist für eine angemessene Durchführung dieser Anordnung not­wendig.

30. Das Abendmahl

1. Das Abendmahl wurde von unserem Herrn Jesus in dersel­ben Nacht eingesetzt, in der er überliefert wurde, damit es in seinen Gemeinden bis ans Ende der Welt gehalten würde zur beständigen Erinnerung und Verkündigung seiner Selbst­aufopferung in seinem Tod, zur Festigung des Glaubens der Gläubigen an die daraus entstammenden Wohltaten, zu ihrer geistlichen Nahrung und ihrem Wachstum in ihm, zu ihrem weiteren Einsatz für alle und gegenüber allen Pflichten, die sie ihm schuldig sind, und damit es ein Band und sicheres Zeichen ihrer Gemeinschaft mit ihm und untereinander sei.
 
2. In dieser Anordnung wird Christus nicht seinem Vater geopfert, noch wird überhaupt irgendein tatsächliches Opfer zur Vergebung der Sünden von Lebenden oder Toten dargebracht. Es ist vielmehr eine bloße Erinnerung an die einmalige Selbstaufopferung, die er selbst ein für alle Mal am Kreuz dargebracht hat, sowie ein geistliches Opfer des größtmöglichen Lobes Gottes dafür. Daher ist das Messopfer der papistischen Kirche, wie sie es nennen, äußerst abscheulich, eine Beleidigung von Christi eigenem einmaligen Opfer, welches das alleinige Sühnopfer für alle Sünden der Erwählten ist.
 
3. Der Herr Jesus hat in dieser Anordnung seine Diener angewiesen, zu beten und die Elemente, Brot und Wein, zu segnen und sie damit von einem gewöhnlichen zum heiligen Gebrauch abzusondern und das Brot zu nehmen und zu brechen, den Kelch zu nehmen und beide, wobei sie auch selbst daran teilnehmen, den Kommunikanten zu geben.
 
4. Dem Volk den Kelch vorzuenthalten, die Elemente anzubeten, sie zur Anbetung in die Höhe zu heben oder herumzutragen und sie für irgendeinen angeblich religiösen Zweck aufzubewahren, steht alles dem Wesen dieser Anordnung und der Einsetzung durch Christus entgegen.
 
5. Die äußeren Elemente in dieser Anordnung stehen zu ihm, dem Gekreuzigten, wenn sie in der rechten Weise zu den von Christus verordneten Gebrauchsweisen ausgesondert worden sind, in einer derartigen Beziehung, dass sie in der Tat manchmal — wenn auch mit bildlich gebrauchten Worten — so genannt werden wie die Dinge, die sie darstellen, nämlich Leib und Blut Christi, obwohl sie in ihrer Substanz und ihrer
Natur nach tatsächlich und ausschließlich Brot und Wein bleiben, wie sie es vorher waren.
 
6. Jene Lehre, die auf einer Wandlung der Substanz von Brot und Wein in die Substanz des Leibes und Blutes Christi (gewöhnlich Transsubstantiation genannt) durch die Weihung eines Priesters oder auf irgendeine andere Weise besteht, ist nicht nur mit der Schrift, sondern auch mit dem gesunden Menschenverstand und der Vernunft unvereinbar. Sie zerstört das Wesen dieser Anordnung und war und ist bis heute die Ursache für vielfältigen Aberglauben, ja für ausgeprägten Götzendienst.
 
7. Würdige Empfänger, die äußerlich an den sichtbaren Elementen dieser Anordnung teilhaben, empfangen dabei durch den Glauben auch innerlich wirklich und tatsächlich — zwar nicht fleischlich und leiblich, sondern geistlich — den gekreuzigten Christus und alle Wohltaten seines Todes und stärken sich an ihm. Der Leib und das Blut Christi sind demnach nicht leiblich oder fleischlich, sondern geistlich im Glauben der Gläubigen in dieser Anordnung ebenso gegenwärtig, wie es die Elemente selbst für ihre äußerliche Sinneswahrnehmung sind.
 
8. Da sie sich nicht an der Gemeinschaft mit Christus erfreuen können, sind alle unwissenden und gottlosen Personen somit des Tisches des Herrn unwürdig und können nicht ohne große Sünde gegen ihn an diesen heiligen Geheimnissen teilhaben oder zu ihnen zugelassen werden, solange sie in diesem Zustand verharren. Jeder, der sie unwürdig empfängt, ist wahrhaftig am Leib und Blut des Herrn schuldig und isst und trinkt sich selbst zum Gericht.

31. Der Zustand des Menschen nach dem Tod und die Auferstehung

1. Die Körper der Menschen werden nach dem Tod wieder zu Staub und verwesen; doch da ihre Seelen (die weder sterben noch schlafen) eine unsterbliche Seinsweise besitzen, kehren sie sofort zu Gott zurück, der sie gegeben hat. Die Seelen der Gerechten, die dann in Heiligkeit vollkommen gemacht sind, werden ins Paradies aufgenommen, wo sie bei Christus sind und das Angesicht Gottes in Licht und Herrlichkeit erblicken, während sie auf die völlige Erlösung ihrer Körper warten. Die Seelen der Gottlosen werden in die Hölle geworfen, wo sie in Qualen und äußerster Finsternis bleiben, aufbewahrt zum Ge­richt jenes großen Tages. Außer diesen beiden Aufenthaltsor­ten für die von ihren Körpern getrennten Seelen kennt die Schrift keinen.
 
2. Am letzten Tag werden die Heiligen, die als Lebende vorgefunden werden, nicht entschlafen, sondern verwandelt werden. Und alle Toten werden nicht mit einem anderen, sondern mit ihren eigenen Körpern auferweckt werden, auch wenn diese veränderte Eigenschaften besitzen. Dabei werden diese für immer mit ihren Seelen wiedervereinigt werden.
 
3. Die Körper der Ungerechten werden durch die Kraft Christi zur Unehre auferweckt werden. Die Körper der Gerechten werden durch seinen Geist zur Ehre auferweckt und seinem eigenen verherrlichten Leib gleichgestaltet werden.

32. Das Jüngste Gericht

1. Gott hat einen Tag bestimmt, an dem er die Welt durch Jesus Christus, dem alle Vollmacht und das gesamte Gericht vom Vater übergeben worden ist, in Gerechtigkeit richten wird. An diesem Tag werden nicht nur die gefallenen Engel gerichtet werden, sondern es werden gleichfalls alle Men­schen, die auf der Erde gelebt haben, vor dem Richterstuhl Christi erscheinen, um über ihre Gedanken, Worte und Taten Rechenschaft abzulegen und um entweder Gutes oder Böses zu empfangen, entsprechend dem, was sie während ihres Erdenle­bens getan haben.
 
2. Gott hat diesen Tag dazu bestimmt, seine Herrlichkeit durch seine Barmherzigkeit in der ewigen Erlösung der Erwählten und durch seine Gerechtigkeit in der ewigen Verdammnis der Verworfenen, die gottlos und ungehorsam sind, zu offenbaren. Denn dann werden die Gerechten in das ewige Leben eingehen und in der Gegenwart des Herrn die Fülle der Freude und Herrlichkeit mit ewigem Lohn empfangen. Doch die Gottlosen, die Gott nicht kennen und dem Evangelium Jesu Christi nicht gehorsam sind, werden in ewige Qualen geworfen, und sie werden mit ewigem Verderben bestraft vom Angesicht des Herrn und von der Herrlichkeit seiner Stärke.
 
3. So wie Christus möchte, dass wir fest davon überzeugt sind, dass ein Tag des Gerichts kommen wird, damit dadurch einerseits alle Menschen von der Sünde abgeschreckt werden und andererseits die Gottesfürchtigen in ihrer Anfechtung größeren Trost erfahren, so wird er auch diesen Tag den Menschen unbekannt sein lassen, damit sie alle fleischliche Sicherheit abschütteln und stets wachsam sind, da sie nicht wissen, zu welcher Stunde der Herr kommen wird, und damit sie immer bereit sind, zu sprechen: Komm, Herr Jesus, komme bald! Amen.

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